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Wer sich ein Auto zulegt, muss es in jedem Fall versichern. Die Kfz Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung kann vom Versicherten frei gewählt werden!
Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz.
Im Straßenverkehr gilt die Regel:
"Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Autofahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt."
Für die Kfz Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich aber nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Außerdem kann der Kfz Versicherer den Jahresbeitrag per Vorkasse verlangen!
Die Kfz Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.
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Die Kaskoversicherung deckt die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse.
Zu unterscheiden sind Teilkasko und Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung besteht Schutz gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Verkehrsunfällen mit Haarwild sowie Glasbruch der Fahrzeugverglasung.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für Neuwagen, Jahreswagen und teure Gebrauchtwagen.
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden - etwa im Ausland - von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
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Der Geltungsbereich der Kfz Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. Dazu gehören alle europäischen Länder und außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel die kanarischen Inseln oder die Azoren. Für die Kaskoversicherung können andere Regeln gelten.
Versichert sind z.B. der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter und jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs.
Wichtig zu wissen:
"Bei einem Unfall haben mit Ausnahme des Fahrers in der Regel alle Insassen des Autos einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gegen die Kfz Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs."
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Wer ein Auto zulassen will, braucht eine Bestätigung, dass das Fahrzeug versichert ist, eine Versicherungsbestätigung (VB). Früher gab es zum Nachweis der vorläufigen Deckung eine Versicherungsbestätigungskarte, die sogenannte Doppelkarte vom Versicherer. Heute erhält der Kunde lediglich einen alphanumerischen Code, die so genannte elektronische VB-Nummer, die er bei der Zulassungsbehörde nennen muss. Die eVB wird vom Versicherer zentral bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) gespeichert und zum Abruf durch die Zulassungsbehörde bereitgehalten.
Der Datenaustausch zwischen Kunde, Versicherung und Behörden wird durch die Elektronisierung erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Der Versicherer verzichtet auf die sofortige Zahlung der Prämie als Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes. Wird die erste Prämie nicht fristgerecht gezahlt, kann der vorläufige Versicherungsschutz daher auch rückwirkend entfallen.
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Was eine Autohaftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung kostet, hängt von verschiedenen Kriterien ab, z. B. von der Region der Zulassung, dem Fahrzeugtyp und der Anzahl der schadenfreien Jahre. Die Daten hierfür liefern die Schadenstatistiken der Versicherer. Die Versicherungsprämie ist immer dann entsprechend höher, wenn die Statistik bei einem bestimmten Autotyp ungewöhnlich viele und teure Schäden verbucht hat und der Autofahrer zugleich in einer Gegend wohnt, wo viel gestohlen wird und es häufiger kracht als anderswo.
Sparen lässt sich in der Kaskoversicherung über den Umstieg auf eine höhere Selbstbeteiligung. Üblich sind 150 beziehungsweise 300 Euro. Je höher die Typklasse des Fahrzeugs, desto eher lohnen sich Selbstbeteiligungen. Wer einen Zweitwagen anschafft, sollte genau nachrechnen und den Versicherungsvertrag mit dem höchsten Rabatt auf das neue Auto umschreiben lassen.
Preisbewusste Autofahrer erkundigen sich bereits beim Autokauf über die zu erwartende Prämie bei der Autoversicherung. Die Wahl eines günstig eingestuften Fahrzeugtyps kann helfen, viele hundert Euro im Jahr zu sparen.
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Die schadenfreien Jahre eines Autofahrerlebens werden mit dem so genannten Schadenfreiheitsrabatt belohnt. Wer als Fahranfänger erstmals ein Auto versichert, wird in die Klasse 0 eingestuft und zahlt in der Regel 230 Prozent der Basisprämie von 100 Prozent. Fährt man dann ein Jahr lang schadenfrei, sinkt die Prämie auf den Grundbetrag von 100 Prozent. Nach zwanzig unfallfreien Jahren hat der Autofahrer dann oftmals eine auf 30 Prozent verbilligte Prämie erreicht.
Die Kehrseite der Medaille:
"Nach einem Schaden geht es die Rabattleiter wieder aufwärts. Der Kunde muss sich den bereits erreichten Rabatt wieder neu „erarbeiten“."
Wann der Autofahrer welche Rabattstufe erreicht und wie er nach einem Schaden jeweils wieder hoch gestuft wird, ist je nach Versicherer und Tarif sehr unterschiedlich geregelt. Bei kleinen Bagatellschäden kann es sinnvoll sein, den Schaden selbst zu bezahlen, um den Rabatt zu retten.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich für alle, Fahranfänger profitieren genauso vom Autoversicherung Vergleich wie bereits erfahrene Autofahrer. Vergleichen Sie jetzt gleich hier und sparen Sie Prämien mit einer günstigen Kfz Versicherung.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.